Hinweis zum Elektrogesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektrogerät weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese einer getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten zuzuführen.
Altgeräte können bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden und Kommunen abgegeben werden.
Elektrogeräte enthalten häufig wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe. Durch eine fachgerechte Entsorgung werden Ressourcen geschont und Umwelt sowie Gesundheit geschützt.
Bitte beachten Sie außerdem:
Vor der Abgabe eines Altgeräts sind persönliche Daten auf dem Gerät eigenverantwortlich zu löschen.
Altgeräte können außerdem wiederverwendet werden. Prüfen Sie daher bitte vor der Entsorgung, ob eine Wiederverwendung möglich ist.
Weitere Informationen zur Rückgabe von Elektrogeräten erhalten Sie bei Ihrer kommunalen Sammelstelle oder den zuständigen Entsorgungsbetrieben.